Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen z.B. zu den Stichworten/Themen: Verordnung, Rezept, Art und Dauer der Behandlung, Beratung, Hausbesuch, Schwierigkeiten in der Schule u.v.m.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt über das Problem. Wenn eine logopädische Behandlung vorgeschlagen wird, stellt der Arzt Ihnen ein Rezept erst über zunächst 10 Einheiten aus. Dieses bringen Sie dann bitte zur ersten Behandlung mit, nachdem Sie sich in einer logopädischen Praxis angemeldet haben.
Verschiedene Ärzte können Logopädie verordnen. Im Wesentlichen sind dies Kinderärzte, HNO-Ärzte, Internisten, Neurologen, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäden oder Zahnärzte. Es können auch andere Fachärzte Logopädie verordnen.
Sie melden sich in einer Praxis an. Sie werden auf eine Warteliste aufgenommen und telefonisch benachrichtigt, wenn ein Therapieplatz für Sie freigeworden ist. In der ersten Stunde werden die Anamnese und die Diagnostik vorgenommen. Nach einem Gespräch über das Ergebnis wird mit der Behandlung begonnen. Die Termine finden 1-2 x wöchentlich statt und dauern in der Regel 45 Minuten.
Dies ist sehr unterschiedlich und hängt von den vorliegenden Problemen ab. Dies wird die jeweilige Therapeutin individuell mit Ihnen besprechen.
Jederzeit! Rufen Sie uns an: 030 – 797 885 11
Wenn das in Ihrem Fall notwendig ist und der Arzt dies verordnet, werden Sie zu Hause von uns behandelt.
Wenn bei Ihrem Kind vom Arzt logopädische Ursachen für Schulprobleme (z.B. Wahrnehmung- und Verarbeitungsprobleme) diagnostiziert wurden, ist eine logopädische Behandlung das Richtige für Ihr Kind. Sie können sich auch jederzeit persönlich von uns beraten lassen. Sollte eine logopädische Therapie nicht ausreichen, kann im Anschluss eine lerntherapeutische Förderung oder Nachhilfe erfolgen.
Der Vorteil unserer Praxis ist, dass Ihr Kind uns und wir Ihr Kind dann bereits schon kennt. Wird keine logopädische Therapie verordnet, kann eine lerntherapeutische Förderung erfolgen. Sprechen Sie mit uns!